Mit Schreiben vom 5. Februar 2021 teilte die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) der D. AG mit, sie sei im Besitz von Informationen, wonach die D. AG möglicherweise eine nach den Finanzmarktgesetzen bewilligungspflichtige Tätigkeit ausübe und bat die D. AG um Ausfüllung des Fragebogens. Gemäss Schreiben vom 20. November 2024 resp. Verfügung vom 20. November 2024 des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) wurde das vom EFD geführte Verwaltungsstrafverfahren mit dem Strafverfahren in Sachen D. AG der Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. vereinigt.