Er habe dem Beschuldigten die CHF 20‘000.00 in bar persönlich übergeben. Die Firma P. AG wurde in die Firma D. AG umfirmiert und O., S. und der Beschuldigte wurden im Februar 2020 als Verwaltungsräte. Die Eröffnung eines Bankkontos für die D. AG habe gemäss den Aussagen von O. nicht geklappt, seiner Meinung nach aufgrund des Rufs von S. Der Beschuldigte habe S. als Schattenmann bezeichnet. O. gab an, er habe sich im Jahr 2021 bei der D. AG austragen lassen. Er habe es nicht mehr verantworten können, es sei alles so undurchsichtig und verschleiert gewesen. Er habe seinen Ruf nicht schädigen wollen.