4.4. O. gab anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 23. Juni 2022 an, er habe den Kontakt zwischen dem Beschuldigten und «F.» hergestellt. «F.» habe ihn Ende des Jahres 2019 angesprochen und erklärt, er brauche eine Firma in der Schweiz. Er (O.) habe mit dem Beschuldigten Kontakt aufgenommen und ihn explizit nach Vorratsgesellschaften gefragt. Der Beschuldigte habe bejaht, eine Vorratsgesellschaft zu haben, und habe gesagt, er brauche dafür CHF 20‘000.00. Er habe dem Beschuldigten die CHF 20‘000.00 in bar persönlich übergeben.