Ist ein Freispruch genauso wahrscheinlich wie eine Verurteilung, drängt sich in der Regel eine Anklageerhebung auf. Bei zweifelhafter Beweis- oder Rechtslage hat jedoch nicht die Staatsanwaltschaft über die Stichhaltigkeit des strafrechtlichen Vorwurfs zu entscheiden, sondern das zur materiellen Beurteilung zuständige Gericht. Wie das Sachgericht die erhobenen Beweise in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht würdigen wird, kann die Staatsanwaltschaft nicht vorhersehen, zumal sie keine verbindliche Beweiswürdigung vornimmt.