Weil dies gewesen sei, bevor die ersten Investment-Verträge unterzeichnet worden seien, habe der Beschuldigte von Beginn weg Kenntnis der Investmentverträge gehabt. Der Beschuldigte habe angegeben, dass Mitte 2020 ein Austritt aus der Selbstregulierungsorganisation (SRO) Polyreg erfolgt sei. Mithin habe es der Beschuldigte nicht mehr für nötig erachtet, einer SRO anzugehören, obschon er anfangs März 2020 noch die Vereinbarung mit der Q. mbH abgeschlossen habe, welche die Vermittlung von Finanzprodukten zum Gegenstand gehabt habe.