Der Rechtsvertreter des Beschuldigten ergänzt, die angeblichen, dem Beschuldigten angelasteten Verstösse gegen Finanzmarktgesetze seien frei erfunden. Die FINMA habe die Tätigkeit der D. AG informell untersucht, dabei öffentlich festgestellt, dass es mangels Geschäftstätigkeit nichts zu untersuchen gebe, folgerichtig kein Verfahren eröffnet 6 - 14 und folgerichtig keine Massnahmen verfügt. Es sei davon auszugehen, dass die FINMA die von den Beschwerdeführern gemachten Verstösse verfolgt hätte, wenn sie nicht erfunden wären.