Aus dieser vom Beschuldigten persönlich verfassten E-Mail gehe klar hervor, dass «F.» für die D. AG gehandelt habe und vom Beschuldigten bevollmächtigt worden sei. Aus dieser E-Mail gehe weiter hervor, dass der Erstkontakt im August 2020 tatsächlich mit der D. AG stattgefunden habe und nicht mit einer Drittperson, welche die Firma der D. AG missbraucht habe. Mit der Unterzeichnung der Vollmacht im Juli 2021 habe der Beschuldigte die durch «F.» abgeschlossenen Investment-Verträge ausdrücklich genehmigt. Durch sein Unterlassen habe der Beschuldigte den Abschluss der Investment-Ver- träge geduldet.