Gegen die Einstellungsverfügung 26. November 2024 reichten die Rechtsvertreter von H., I. und J. (folgend: Beschwerdeführer) am 9. Dezember 2024 Beschwerde bei der kantonsgerichtlichen Kommission für Entscheide in Strafsachen ein und stellten das Rechtsbegehren, die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 26. November 2024 sei vollumfänglich aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die Strafuntersuchung betreffend Verdacht auf Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung gegen den Beschuldigten wieder aufzunehmen und weiterzuführen, gegebenenfalls unter Erhebung weiterer Beweise; die Strafuntersu-