Die betrügerischen Investmentverträge datierten überdies zwischen ca. August 2020 bis Juni 2021, also vor der Vollmachterteilung an «F.». Der Beschuldigte gebe an, übersehen zu haben, dass die von Rechtsanwalt N. vorbereiteten Vollmachten rückdatiert gewesen seien. Zudem könne dem Beschuldigten eine Schädigungs- und/oder Vorteilsabsicht nicht nachgewiesen werden, zumal nicht ersichtlich sei, inwiefern er sich mit der Rückdatierung der Vollmacht einen Vorteil hätte verschaffen sollen.