Auf Bankkonten der D. AG seien indes keine Gelder einbezahlt worden. Die D. AG und deren Verwaltungsrat G. seien Teil der Betrugsmasche gewesen und seien einzig dazu benutzt worden, den geschädigten Anlegern eine seriöse Finanz-/Investment-Gesellschaft vorzutäuschen. Die betrügerischen Investments seien allesamt vollmachtlos bzw. ohne Unterschriftsberechtigung abgeschlossen worden und seien daher mit der D. AG nicht gültig zustande gekommen.