2. Am 5. Februar 2024 reichte der Rechtsvertreter von H., I. und J. eine Strafanzeige und Privatklage gegen G. und «F.» wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) und qualifizierter Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 und Ziff. 2 StGB) ein. Der Beschuldigte G. solle als Präsident des Verwaltungsrates der D. AG unter Verletzung seiner Pflichten als Aufsichtsorgan der Gesellschaft durch wiederholtes Unterlassen zugelassen haben, dass die Beschwerdeführer in ihrem Vermögen geschädigt worden seien.