Sie habe noch gehört, dass ihr Mann und der Berufungskläger miteinander geredet hätten. Der Berufungskläger habe gesagt, dies sei sein Boden und niemand gehe dort durch. Ihr Mann habe sich gewehrt. Was sie wortwörtlich gesagt hätten, habe sie nicht gehört, sie sei zu weit weg gewesen; in einer Entfernung von ca. 100 bis 150 Meter. Sie habe bei dieser Diskussion nicht dabei sein wollen. Sie habe keine Rempelei sehen können. Sie könne nur sagen, dass eine Diskussion losgegangen sei. Die Zeugin widersprach den Aussagen des Berufungsklägers in Bezug auf die gespannte Schnur und ihren Mann, der sich darin verheddert habe.