1.4. Würdigung der Beweismittel und Indizien Das Aussageverhalten des Berufungsklägers ist zurückhaltend. Er bemüht sich, den Sachverhalt in einem für ihn günstigen Licht darzustellen. Er führte konstant aus, er habe keinen Alkohol verkauft. Widersprüchlich sind seine Aussagen betreffend das