6 - 13 Auf Nachfrage, weshalb er am 13. Februar 2022 einen grossen Topf ins Gebäude getragen habe, als die Polizei gekommen sei, sagte der Berufungskläger aus, er könne im Haus einen Topf wegtragen oder irgendwo hinstellen, wo er wolle. Er streite jegliche Vorwürfe ab.