Wir bitten Sie daher zu bestätigen, dass Sie - auch im Namen Ihrer Versicherten - gegenüber der Versicherung E. sowie gegenüber dem Gesundheitsdepartement des Kantons Y. als Vertreterin des Kantons bis zum 01.01.2022 auf die Einrede der Verjährung verzichten […].» L. forderte den Verjährungseinredeverzicht mit beinahe identischer E-Mail auch für die Klägerin 3 ein. In der Folge stellte die Streitberufene am 9. Oktober 2019 je einen Verjährungseinredeverzicht mit folgendem Wortlaut aus: «Die Versicherung G verzichtet aus dem rubrizierten Schadenfall gegenüber allfälligen Regressansprüchen der […]