Es müsse dabei dem Verständnis des Empfängers Rechnung getragen werden. In den beiden ursprünglichen Verjährungseinredeverzichten vom 9. Oktober 2019 erkläre die Streitberufene, «im eigenen Namen wie auch im Namen unserer Versicherungsnehmerin» auf die Verjährungseinrede zu verzichten. In den Verlängerungserklärungen vom 14. Oktober 2020, 14. September 2021 bzw.