«1. Die Klagen der Klägerinnen 2 bis 3 und des Klägers 4 werden infolge Verjährung abgewiesen. 2. Die Beklagte haftet gegenüber der Klägerin 1 im Grundsatz für den Unfall vom 1. Januar 2019. 3. Die Prozesskosten in Bezug auf die Klägerin 1 werden im Endentscheid verlegt. 4. Die Gerichtskosten von CHF 2'000.00 werden den Klägerinnen 2 bis 3 und dem Kläger 4 auferlegt, der Klägerin 2 im Umfang von CHF 400.00, der Klägerin 3 im Umfang von CHF 800.00 und dem Kläger 4 im Umfang von CHF