4. Im Nachgang zum Augenschein und erfolgloser Einigungsverhandlung vom 15. November 2023 wurde das Verfahren auf die Frage der Haftbarkeit der Beklagten beschränkt. Nach Durchführung der Hauptverhandlung am 28. August 2024 mit Zeugeneinvernahmen und Parteibefragungen erliess das Bezirksgerichtspräsidium am 15. November 2024 (…) folgenden Zwischen- und Teilentscheid: