8.6.4. Für den Fall, dass der Berufungskläger die Busse schuldhaft nicht bezahlt, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen ausgesprochen, welche angemessen erscheint (Art. 106 Abs. 2 StGB). 24 - 25 (…) Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Entscheid KE 2-2024 vom 10. Dezember 2024 25 - 25