dieser Übertretungen angemessen. Die Einsatzstrafe von CHF 900.00 ist nach dem Verschärfungsgrundsatz somit für die nicht eingestreuten und nassen Liegeflächen für die Kühe mit CHF 300.00, für die verletzungsgefährdenden Gegenstände mit CHF 150.00 und für die verschmutzten und nassen Laufflächen, die verdorbene Nahrung und die Nichteintragung in die Tierverkehrsdatenbank mit je CHF 50.00 zu erhöhen. Die Busse für sämtliche Übertretungen durch den Berufungskläger beträgt somit insgesamt CHF 1'500.00.