Der Berufungskläger hielt über die gesamte Dauer des Strafverfahrens an seiner Auffassung, er halte seine Art der Tierhaltung für richtig, fest. So hat er in seiner Berufungserklärung angeführt, er sei kein Ideologe, aber das, was sein Landwirtschaftsbetrieb brauche, solle möglichst aus demselben eingebracht werden, und zwar unter Berücksichtigung des schonungsvollen Umgangs mit Ressourcen, Land und Tier. Die Natur sei in der Lage, sich selbst zu erhalten und sie bedürfe keiner unnötigen menschlichen Eingriffe.