Demnach ist von einem Jahreseinkommen von CHF 34’900.00 bzw. einem monatlichen Mittel von CHF 2'900.00 auszugehen. Neben dem Pauschalabzug von 30% für Steuern und Krankenkassenprämien resultiert ein Betrag von CHF 2'035.80, was einem Tagessatz von CHF 67.65, abgerundet CHF 60.00, entspricht. Der Berufungskläger ist somit betreffend mehrfacher Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à CHF 60.00 zu verurteilen. 8.5. 8.5.1. Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Vergehen abzuhalten (Art. 42 Abs. 1 StGB).