Auch in der Steuererklärung 2023 machte er bei den Unterhaltsbeiträgen keine Abzüge geltend. In den Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen vom 28. November 2024 gab er jedenfalls an, dass er nicht unterhaltspflichtig sei, beim Vermögen wies er per 31. Dezember 2023 ein Betriebsvermögen von CHF 73'490.00, Liegenschaftsvermögen von CHF 337'300.00 und Schulden von CHF 92'032.00 aus und bei den Bemerkungen führte er an, dass sein landwirtschaftliches Einkommen im Jahr 2024 tiefer ausfallen werde. Demnach ist von einem Jahreseinkommen von CHF 34’900.00 bzw. einem monatlichen Mittel von CHF 2'900.00 auszugehen.