Das Vermögen sei seit der Veranlagung 2022 (CHF 288‘000.00) etwa gleichgeblieben. Er gab wohl an, dass er der getrenntlebenden Ehefrau CHF 400.00 pro Monat bezahle, konnte dies jedoch weder mit einem Gerichtsentscheid noch sonstigen Unterlagen ausweisen. Auch in der Steuererklärung 2023 machte er bei den Unterhaltsbeiträgen keine Abzüge geltend.