8.4.2. Als Grundlage für die Bestimmung der Tagessatzhöhe ist das Nettoeinkommen beizuziehen. Die definitive Steuerveranlagung 2022 wies ein steuerbares Einkommen des Berufungsklägers von CHF 34'900.00 aus. Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 10. Dezember 2024 gab er an, die definitive Steuerveranlagung 2021 mit einem Einkommen von CHF 55'800.00 sei wegen einem erfolgten Holzschlag so hoch ausgefallen. Das Vermögen sei seit der Veranlagung 2022 (CHF 288‘000.00) etwa gleichgeblieben.