So führte er aus, er halte seine Tiere wildtierähnlich und sie müssten mit seiner Art Betriebsführung zurechtkommen, andernfalls er sie von seinem Hof beseitige. Mit seinem Verhalten legte er an den Tag, dass er die Weisungen der medizinischen Fachpersonen und die von ihm unterzeichneten Vereinbarungen vom Juli 2018 und Januar 2020 nicht einhalten wollte und sich demnach weder als reuig noch als einsichtig gezeigt hat. Insgesamt würden die Täterkomponenten zu einer Erhöhung der Gesamtstrafe führen. Da jedoch das Höchstmass von 180 Tagessätzen bereits erreicht ist, muss eine Straferhöhung unberücksichtigt bleiben.