Schliesslich bagatellisierte er sowohl anlässlich der Betriebskontrollen durch die Tierärzte als auch während des Strafverfahrens gegenüber der Staatsanwaltschaft, der Vorinstanz und im Berufungsverfahren die festgestellten Zustände seiner Tiere und die Mängel seines Betriebes. So führte er aus, er halte seine Tiere wildtierähnlich und sie müssten mit seiner Art Betriebsführung zurechtkommen, andernfalls er sie von seinem Hof beseitige.