21 - 25 (zu wenig Einstreu, nasse Laufflächen, hochgradig abgemagerte 18 Kühe und 3 Kälber, wovon eine Kuh eingeschläfert werden musste) verstossen hat und mit Strafbefehl vom 30. April 2014 unter anderem wegen mehrfachen vorsätzlichen Widerhandlungen gegen das TSchG, die TSchV, das TSG und die TSV schuldig gesprochen und mit einer bedingten Gelstrafe von 40 Tagessätzen und einer Busse von CHF 500.00 bestraft wurde. Wenige Jahre später ist nun der Berufungskläger unter anderem wegen derselben Vorwürfe schuldig zu sprechen.