8.3.6. Der Berufungskläger hat es unterlassen, das Jungtier Nr. b., welches am 18. April 2018 hochgradig abgemagert war, steife und gefüllte Gelenke und eine chronisch veränderte Lunge aufwies, sodass gar ein vorzeitiger Abgang empfohlen wurde, artgerecht zu ernähren und einen Tierarzt beizuziehen. Das objektive Verschulden des Berufungsklägers wird entgegen der Vorinstanz nicht als leicht, sondern ebenfalls als mittelschwer gewichtet.