Er stellte seine klimaschonende Fütterungsmethode über das Wohl seiner Tiere, welche zur leistungsstarken Rasse des Braunviehs gehören und einen erhöhten Nahrungsbedarf aufweisen. Die von der Vorinstanz vorgenommene Erhöhung um lediglich weitere 30 Tagessätze erfolgte im Hinblick auf die Ausschöpfung des Höchstmasses von 180 Tagessätzen, weshalb diese Strafverschärfung zu bestätigen ist.