19 - 25 8.3.2. Die ungenügende Fütterung und Pflege der Kuh Y., welche extrem mager war, deren Ernährungszustand unterhalb der Normwerte lag und bei welcher der Verdacht auf Paratuberkulose bestand, sodass die vorzeitige Euthanasie empfohlen worden ist, ist als schwerste Straftat sämtlicher als Tierquälerei qualifizierter Straftaten zu gewichten.