7. 7.1. Anlässlich der Kontrolle vom 2. März 2022 durch die amtliche Tierärztin Dr. D. und den amtlichen Fachassistenten K. vom Veterinäramt antwortete der Berufungskläger auf deren Frage, ob er die drei Kälber, welche im Februar innert 10 Stunden verendet wären, schon gemeldet habe, er habe ja 20 Tage Zeit für die Meldung und bis anhin habe er noch nie Tiere, die in dieser Frist verendet seien, bei a-gate (also der Tierverkehrsdatenbank) gemeldet.