Wenn es drei Geburten seien, wüsste er nicht, was machen. Anlässlich der Berufungsverhandlung führte der Berufungskläger an, es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er die kalbenden Tiere auch von der Wiese holen müsse und in eine Abkalbebucht bringen müsse. Der Sachverhalt, dass der Berufungskläger seinen hochträchtigen Muttertieren mehrfach keine Abkalbebuchten zur Verfügung gestellt hat, ist erstellt. Auch gab er zu, dass er bei drei Geburten gleichzeitig überfordert war.