Er sei nicht überzeugt, dass ein warmer und geschützter Rückzugsort zum Abkalben so viel bringe, das sei nur eine Keimbrutstelle. Anlässlich der Hauptverhandlung vor Vorinstanz gab der Berufungskläger an, er brauche sich nicht um seine hochträchtigen Kühe zu kümmern und müsse bei den Geburten keine Unterstützung leisten. Seine Kühe könnten kalben. Es sei immer ohne Hilfe gegangen. Zum Abkalben hätten die Tiere im Winter den Kälberstall. Er hätte schon ein Auge drauf, wenn eine Geburt anstehe oder ein Neugeborenes vorhanden sei. Wenn es drei Geburten seien, wüsste er nicht, was machen.