6.7.3. Der Berufungskläger gab in der polizeilichen Einvernahmen an, die Tiere kalbten meistens draussen, im Winter im Kälberstall. Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab er an, die Kälber seien jeweils auf der Wiese oder im Schnee auf die Welt gekommen. Er gehe nicht schauen, sondern gehe abends ins Bett und schaue morgens wieder, sonst könne man die ganze Woche nicht schlafen. Das sei Natur. Er sei nicht überzeugt, dass ein warmer und geschützter Rückzugsort zum Abkalben so viel bringe, das sei nur eine Keimbrutstelle.