Es könnten dort ja schon einmal zwei Tiere aneinander- und dadurch in ein solches Blech geraten. Er habe es mit einem Draht abgeschrankt, welchen sie bereits wieder weggezehrt hätten, damit sie sich kratzen könnten. Auch am abgebrochenen Becken hätten sie sich liebend gerne gekratzt. Er behaupte nicht, es könne nichts passieren, aber die Gefahr sei nicht so gross. Es habe sich nie eine Kuh verletzt. Der Sachverhalt, dass es an den Einrichtungen auf dem Hof Mängel hatte, die eine nicht geringe Verletzungsgefahr für die Tiere darstellten, ist erstellt.