16 - 25 daran verletzen, sie kratzten sich auch daran. In der staatsanwaltlichen Einvernahme gab der Berufungskläger zu Protokoll, das seien Bagatellen, die Tiere verletzten sich nicht daran, ausser sie würden sich gegenseitig da rein stossen. An der Hauptverhandlung vor Vorinstanz erklärte der Berufungskläger, das abgebrochene Metall sei kein Problem für die Kälber gewesen, es hätte nie einen Schaden gegeben. Die Balken, das Holz, die scharfkantigen Blechabschnitte und die Plastikplachen seien keine Verletzungsgefahren gewesen. Es sei ein Laufhof.