6.6.3. Gemäss Einvernahmeprotokoll der Kantonspolizei bestätigte der Berufungskläger, die Tiere würden diese Gegenstände gerne benutzen und würden sich nicht verletzen. Sie hätten ja genügend Platz, um aneinander vorbeizukommen. Das vorstehende Metallstück am abgebrochenen Tränkebecken im Kälberstall habe er sofort abgedeckt. Vor der Kontrolle habe er nicht auf diesen Mangel geachtet. Die Tiere würden sich nicht