Wenn sie nur in der Nacht dort seien, dann würden sie nur drin liegen, und man müsse auch weniger Dreck rausnehmen. Am Tag seien sie bei den Kühen und koten dahin, wo auch die Kühe koten. Wenn die Kälber am Tag liegen wollten, dann müssten sie zu den Kühen in die Liegeboxen. Der Sachverhalt, dass der Berufungskläger seinen Kälbern tagsüber keinen Liegeplatz sowie nachts keinen ausreichend trockenen Liegeplatz zur Verfügung stellte, wird von diesem nicht bestritten und ist durch die Kontrolle des Veterinäramts vom 2. März 2022 und der dieser beiliegenden Abbildung 6 genügend erstellt.