6.4.3. Anlässlich der Hauptverhandlung vor Vorinstanz bestätigte der Berufungskläger, dass seine Kälber am Tag, auch im Winter, immer draussen seien. Auch an der Berufungsverhandlung gab er zum vorgelegten Foto, auf welchem die nasse Liegefläche des Kälberstalls zu sehen ist, an, der Liegebereich sei so gross, dass soviele Kälber liegen könnten, wie vorhanden seien. Auf dem Foto könne man meinen, es sei nass. Dreckig könne es auch nicht sein, er wolle ja nicht, dass die Tiere dreckig würden. Wenn sie nur in der Nacht dort seien, dann würden sie nur drin liegen, und man müsse auch weniger Dreck rausnehmen.