Es sei auch nicht so grau gewesen. Es gebe auch keine Schäden mit den widerstandsfähigen Tieren, das sei 14 - 25 nicht so dramatisch. Auch in einem Stall mit Hightech-Kühen würden diese nicht sterben, aber sie bekämen einfach Durchfall. Der Sachverhalt, dass der Berufungskläger seinen Tieren verdorbenes Futter, welches nach den Erkenntnissen der Hygiene nicht den Bedürfnissen der Tiere entspricht, zum Fressen in die Krippe gelegt habe, ist erstellt und im Übrigen von diesem unbestritten.