Er habe es nicht von sich aus weggeworfen. Was sie nicht gefressen hätten, hätte er dann weggeworfen. Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Berufungskläger an, man habe mal einen „Schlumpf“, der nicht ganz so sei wie anderes. Das werfe man ja nicht gleich weg. Es sei nicht so verdorben gewesen, dass man es nicht hätte verfuttern können, es habe etwas gestaubt. Das sei früher Standard gewesen, nicht gerade normal, aber das habe es häufig gegeben. Er habe keine Heubelüftung mehr, dafür habe er Bio-Punkte erhalten, und jetzt mache er Bodenheu, welches er draussen trockne. Es sei auch nicht so grau gewesen.