5.7.3.Der Berufungskläger gab in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme an, er könne nicht den ganzen Tag ausmisten und die Kühe seien auch viel draussen, das sei nicht so dramatisch. Anlässlich der Hauptverhandlung vor Vorinstanz wandte der Berufungskläger ein, der Beton sei so rau, dass er wegen dem Kot nicht rutschig werde. An der Berufungsverhandlung erläuterte er zum vorgelegten Foto, auf welchem klar erkennbar ist, dass der Boden nass und stark mit Kuhdreck verschmutzt war, dass der Boden nicht glitschig sei, darunter sei ein rauer Beton. Es habe etwas Dreck, das sei schon klar.