Anlässlich der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft vom 16. Februar 2023 gab der Berufungskläger an, seine Kühe könnten wunderbar mit den herumliegenden Gegenständen mit Gefahrenpotential umgehen. Er habe keine verletzten Tiere und sie hätten auch genügend Platz und überhaupt würden sich die Tiere liebend gern an den Sachen kratzen. Klar sei auch mal etwas umgefallen, dann habe man es wieder anders hingestellt. An der Hauptverhandlung vor Vorinstanz gab der Berufungskläger zum Foto, auf welchem ein Loch im Boden zu sehen ist, an, es habe etwa 10 bis 12 cm, das Kalb könne mit dem