5.6.3. Der Berufungskläger bestritt nicht, dass im Stall Verletzungsgefahren drohten. So führte er anlässlich der polizeilichen Einvernahme aus, er habe das Loch nach der Kontrolle umgehend zugedeckt und mit Holz zugemacht. Wenn etwas passiert wäre, hätte er schon etwas gemacht. Die Gegenstände seien wie eine Kratzbürste für die Tiere. Er habe auch Freude gehabt, als er gesehen habe, dass sie sich daran kratzten. Anlässlich der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft vom 16. Februar 2023 gab der Berufungskläger an, seine Kühe könnten wunderbar mit den herumliegenden Gegenständen mit Gefahrenpotential umgehen.