5.5.3. Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme bestritt der Berufungskläger den Sachverhalt nicht. Er machte nur geltend, seine Tiere hätten keine Scheuerstellen oder so beim Euter gehabt und es habe einen 6 cm Holzboden und darauf den teuersten Gummiboden. Auch an der Hauptverhandlung vor Vorinstanz gab er zu, dass er nicht viel eingestreut habe, er habe jedoch die höchsten Matten, die Kühe würden weich liegen.