Zwei bis drei könnten dort gut liegen, vor allem die kleinen Kälber könnten dort sein. Der Berufungskläger gab an der Hauptverhandlung vor Vorinstanz zu, dass der Kälberstall tagsüber abgesperrt und nur nachts offen gewesen sei, die Kälber hätten bei den Kühen im Kopfbereich liegen können, dort hätten sie wunderbar Platz und könnten auch in der Nacht gesäugt werden. Anlässlich der Berufungsverhandlung gab er an, der Liegebereich der Kälber sei ganz sicher nicht nass gewesen. Er sei aber nicht frisch eingestreut gewesen. Er könne ja den Kälberschlupf nicht offen haben, sonst würden die Kühe auch dort hineingehen.