5.4.3. Auf der Abbildung 4, welche dem Kontrollbericht beiliegt, ist ersichtlich, dass der Liegebereich der Kälber zuwenig eingestreut sowie die Einstreu verschmutzt und nass war. Anlässlich der polizeilichen Einvernahme gab der Berufungskläger dazu an, die Kälber hätten im Kopfbereich der Kühe gelegen. Zwei bis drei könnten dort gut liegen, vor allem die kleinen Kälber könnten dort sein.