Anlässlich der Berufungsverhandlung führte der Berufungskläger zum unterbreiteten Foto, welches das Kalb c. nass im Freien auf morastigem Boden stehend zeigt, bei 39.1 Grad C Fieber müsse man noch nicht gleich den Tierarzt beiziehen, mit seiner Haltung und Fütterung werde vieles selbst gut und mit ein paar „Chügeli“ bringe man dies auch hin. Er könne sich nicht mehr erinnern, dass er im Stall eine Lungenentzündung gehabt habe. Der Sachverhalt ist durch den Kontrollbericht vom 23. April 2021 und den diesem beigelegten Fotos sowie durch die Aussagen des Berufungsklägers erstellt.