9 - 25 5.3.4. An der Hauptverhandlung vor Vorinstanz erklärte der Berufungskläger, die Kälber kurierten sich in der Regel wieder selbst. Nach der Beanstandung sei das Kalb, das Lungenprobleme gehabt haben solle, mit homöopathischen Mitteln behandelt worden. Dies, damit die Kirche im Dorf bleibe. Anlässlich der Berufungsverhandlung führte der Berufungskläger zum unterbreiteten Foto, welches das Kalb c. nass im Freien auf morastigem Boden stehend zeigt, bei 39.1 Grad C